Zur Erinnerung: diese Organklage wurde im April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin von der Piratenfraktion eingereicht und richtete sich gegen die Beschneidung des Budgetrechts von Abgeordneten durch die Gewinngarantie in den Wasser-Privatisierungsverträgen von 1999. Damit bestand die letztmalige Chance, die mit der Teilprivatisierung verbundene und bis zuletzt zugunsten privater Wasserkonzerne weitergeführte Politik juristisch aufzuarbeiten. Auch hätte im Erfolgsfall versucht werden können, durch eine Rückabwicklung der Verträge den ehemaligen privaten Anteilseignern einen Teil der Beute doch noch wieder abzunehmen.