Abschnitt 03

 
ABSCHNITT 3
zitiert aus Ugarte Chacóns „Begründung“ für die Ordnungsmaßnahme:

Den genauen Inhalt meiner angeblichen Äußerung war Frau F in ihrer E-Mail demnach nicht in der Lage wiederzugeben. Vielmehr beruft sie sich auf einen Bericht, den sie von einem Mitglied besagter Bürgerinitiative bekommen haben will. Der auf der „Berlin Liste“ wiedergegebene Inhalt meiner angeblichen Äußerung beruht laut den eigenen Angaben von Frau F demnach auf Hörensagen.

KOMMENTAR SIGRUN:

Mit diesem Absatz unterstellt Herr Ugarte Chacón, dass es seine von mir genannte Äußerung nicht gibt, da ich sie nicht zitiert habe. Er versucht mich zu diskreditieren, indem er suggeriert, ich würde Dinge ohne die entsprechende Grundlage behaupten. Damit will er davon ablenken, dass es seine Aussage gibt. Die „angebliche Äußerung“ lag mir selbstverständlich schriftlich vor, als ich die Mail formulierte.

In seiner E-Mail [1] schrieb Herr Ugarte Chacón am 31.07.2012 an die Arbeitsliste des NET-Wassertischs wörtlich:
„Es hat sich mittlerweile zumindest mehr oder weniger herauskristallisiert, dass für eine Organklage gegen die bisherigen Verträge bzw. das Nicht-Tätigwerden des Senats gegen die Verträge, so wie es von Rudek/Finkenthei angestrebt wird, keine relevanten Kräfte im Abgeordnetenhaus mobilisierbar sind. Das hat seinen Grund zum einen im unseriösen Auftreten von Rudek/Finkenthei und zum anderen in der weitestgehend fraktionsüber­greifenden Auffassung, dass der juristische Leitfaden nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist. Das Betriebegesetz anzugehen wäre eine Möglichkeit, bislang ist hier aber, abseits irgendwelcher Hinterzimmer-Bekundungen, wenig konkretes zu vernehmen.“

[1] NACHWEIS: 20120730-31_MAIL_BUC.

 

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