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der Freitag
08.01.2016

Ohrfeige für den friedlichen Protest

Widerstand Ein fränkisches Kaufhaus drohte einer Tierschutzaktivistin mit 50.000 Euro Strafe für einen Boykottaufruf. Wird diese Einschüchterungs­taktik bald in Deutschland zur Mode?

SLAPP ist ein typisch amerikanisches Akronym. Hinter der Abkürzung verbirgt sich auch der Wortsinn: „to slap someone“ bedeutet „jemanden ohrfeigen“. Ähnlich wie eine richtige Ohrfeige ist auch die Strategic Lawsuit Against Public Participation in erster Linie ein Einschüchterungsversuch. Einen solchen musste kürzlich auch eine Tierschutzaktivistin erfahren, nachdem sie auf Facebook zum Boykott des Kaufhauses „erlebe wigner!“ im fränkischen Zirndorf aufgerufen hatte. Das Unternehmen antwortete prompt mit einer Unterlassungsklage inklusive Streitwert von 50.000 Euro und Prozesskosten von 1.800 Euro, wie die Kampagne „Offensive gegen die Pelzindustrie“ meldet.

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