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5. Januar 2016
RA-Kanzlei erläutert Entscheidung zum Äußerungsrecht
Berlin – Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden hat im Rahmen einer parteiinternen Auseinandersetzung einer im Abgeordnetenhaus vertretenen Partei einen Antrag auf Erlass einer äußerungsrechtlichen Verfügung erfolgreich abwehren können. weiterlesen …
 
die Veröffentlichung betrifft meine Äußerungen auf dieser Webseite
Einstweilige Verfügung abgewiesen!
Das Landgericht Berlin hat einen Antrag des wissenschaftlichen Referenten der Piratenfraktion, Dr. Benedict Ugarte Chacón, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Darstellungen auf diesem Blog vollständig abgewiesen. Unter anderem forderte er, dass Frau Franzen nicht behaupten dürfe:

  • dass er die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung be- oder verhindert habe,
  • dass er Frau Sigrun Franzen in einer Ordnungs­maß­nahme denunziert und verleumdet habe, um einen bestimmten politischen Inhalt – Verhinderung einer Organklage gegen die Wasserprivatisierung vor dem Verfassungsgericht Berlin – durchzusetzen,
  • dass er die Partei und Fraktionsstrukturen der Piratenpartei für diese Zwecke instrumentalisiert hätte,
  • dass er seine Beziehungen zu der Wassertisch-Gruppe „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung) verschleiern würde,
  • dass er als Journalist unseriös arbeite oder
  • dass er falsche Denunziationen und bösartige Unter­stellun­gen gegen den Info-Wassertisch verbreiten würde.

Das Landgericht folgte den Ausführungen des wissen­schaft­lichen Referenten jedoch nicht. Es stellte vielmehr fest, dass die angegriffenen Meinungsäußerungen auf dem Blog nicht ohne zutreffende Anknüpfungstatsachen getätigt werden. „Vielmehr“ schreiben die Richter des Landgerichts – „macht die Antrags­geg­ner­in jeweils deutlich, worauf sich ihre Kritik bezieht.“ Be­merkenswerterweise stellte das Landgericht fest, dass einige der angegriffenen Äußerungen „gar nicht auf der Internetseite der Antragsgegnerin enthalten“ seien.

Abschließend stellten die Richter ein „berechtigtes Berichterstattungsinteresse der Antragsgegnerin“ fest, da Ugarte Chacón seine (zuvor bereits von der Piratenpartei als unbegründet zurückgewiesenen, s. u.) Anschuldigungen ebenfalls im Internet erhoben hat.

Dank der von Benedict Ugarte Chacón veranlassten juristischen Überprüfung darf der Leser nun sicher sein, dass die Inhalte dieser Webseite „nicht ohne jegliche zutreffende Anknüpfungstatsachen“ verfasst wurden. Dies gilt auch für die Feststellung, dass der wissenschaftliche Referent der Piratenfraktion versucht hat, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu verhindern.

Aktuell
 
 
Über diese Seite:

Auf dieser Webseite nehme ich zu einem Parteiordnungsverfahren Stellung, das im September 2013 von dem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Dr. Benedict Ugarte Chacón, bei der Berliner Piratenpartei gegen mich eingeleitet wurde. Seinen zehnseitigen Antrag dazu, der zahlreiche falsche Anschuldigungen enthielt, stellte er auf seinem Blog ins Netz. Angegriffen wurde zwar ich, im Grunde zielten die Angriffe jedoch auf „mein Umfeld“, den Berliner-Wassertisch.INFO. Auf diesen Antrag hin wurde eine Ordnungsmaßnahme gegen mich verhängt, ohne dass ich zuvor in der Sache gehört worden wäre. Als ich nach zwei Jahren schließlich mit Hilfe einer Rechtsanwältin doch erreicht hatte, dass die Berechtigung der Verwarnung überprüft wurde, wurde festgestellt, dass sie formal unzulässig und inhaltlich gegen­standslos gewesen ist. Auf der Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei am 3. Oktober 2015 wurde die Ordnungs­maß­nahme zurückgenommen. Der Justiziar des Bundesvorstandes Christian Reidel sagte dazu öffentlich, dass dieses Verfahren „… kompletter Murks von vorn bis hinten“ war.
Ganz herzlich möchte ich mich beim Bundesvorstand und beim Landesvorstand, die die Ordnungsmaßnahme überprüft und zurückgenommen haben, und bei allen anderen bedanken, die mich in dieser Angelegenheit unterstützt haben.

Sigrun Franzen

 

Begründung der Piratenpartei zur Rücknahme der Ordnungsmaßnahme

Die Ordnungsmaßnahme war bereits unzulässig, da keine Information oder Anhörung der Antragsgegnerin vor Ausspruch der Ordnungsmaßnahme
stattfand, ebensowenig wie eine Rechtsmittelbelehrung nach Ausspruch der Ordnungsmaßnahme, die zu einer fristwahrenden Berufung führen konnte.
Zwar schreibt §14 Satzung des LV Berlin eben keine Anhörung vor, jedoch kann dies nicht dazu führen, den Anspruch auf rechtliches Gehör, wie in § 6 Abs. 1 S.3 Bundessatzung entsprechend Art. 103 Abs. 1 GG festgelegt, zu beeinträchtigen.

Die Ordnungsmaßnahme war aber auch in der Sache unbegründet. Aus der fraglichen E-Mail, deretwegen die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wurde, geht keine Diskreditierung hervor. Vielmehr wurde lediglich sachliche Kritik geäußert. Dieser Übergang kann manchmal fließend sein, aber die Unterscheidung ist umso wichtiger, als gerade sachliche Kritik innerhalb einer Partei möglich sein muss, ohne eine Ordnungsmaßnahme fürchten zu müssen.

Im vorliegenden Fall aber ist die Unterscheidung ohnehin eindeutig, da keinerlei Kennzeichen einer Diskreditierung zu erkennen sind. Sofern man aus der höflich formulierten E-Mail überhaupt eine Kritik erkennen kann, ist diese sachorientiert und mit Nachweisen belegt.

 
Und wieso muss der „Murks“ jetzt noch ins Netz?
Da Dr. Ugarte Chacón seine Anschuldigungen gegen mich im Netz erhoben hat, habe ich mich entschlossen, die folgende Richtigstellung im gleichen Medium zu veröffentlichen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass es auch für andere Parteimitglieder von allgemeinem Interesse ist, auf welche Art und Weise und für welche Zwecke ihre Partei- und Fraktionsstrukturen instrumentalisiert werden. Der Grund, weswegen ich mich so ausdauernd gegen diesen „Murks“ gewehrt habe, lag auch darin, dass ich nachweisen wollte, dass die Möglichkeit, Ordnungsmaßnahmen zu beantragen, genutzt worden ist, um mittels Denunziation andere Parteimitglieder zu diskreditieren und auf diesem Wege politische Inhalte durchzusetzen. Zu Benedict Ugarte Chacóns politischen Absichten gehörte es, die juristische Aufarbeitung der skandalösen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu behindern. Die Anschuldigungen in seinem zehnseitigen Antrag zielten daher nicht auf mich, sondern vor allem auf mein von ihm sogenanntes „politisches Umfeld“, den berliner-wassertisch.info, der sich für eine juristische Aufarbeitung der Wasserverträge einsetzte und einsetzt (siehe Beispiel 1 ). Ich denke, dass dieser Umstand auch vor dem Hintergrund in die Öffentlichkeit sollte, dass Dr. Benedict Ugarte Chacón gegenwärtig Martin Delius bei der Wahrnehmung des Piratenmandats zur Aufklärung der BER-Vorgänge unterstützt.
(vgl. Korruptionsäffare BER, TAZ , BZ ; vgl. auch Zwischenbericht )

 
Das Parteiordnungsverfahren gegen „Sigrun F.“

Vorab zum Hintergrund:
Der Berliner Wassertisch organisierte das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge zur Wasserteilprivatisierung. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid 2011 spaltete sich die Bürgerinitiative unter Beteiligung von Ugarte Chacón in zwei Gruppen: den berliner-wassertisch.info, bei dem ich mithelfe, und den berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung), dessen Verein Ugarte Chacón nach der Spaltung mitgegründet hat. Während der berliner-wassertisch.info sich bemühte, die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge u. a. mit einer Organklage von Fraktionen des AGH gegen den SPD/CDU-Senat durchzusetzen, versuchte der „SPD-Wassertisch“, dies noch im letzten Moment mit einer Email zu verhindern. Die Klage wurde im April 2013 doch noch von der Piratenfraktion eingereicht und im gleichen Monat machte der letzte verbliebene Konzern Veolia den Weg für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe frei – ein schöner Erfolg für die Piratenpartei. Für Ugarte Chacón offensichtlich ein Anlass, den berliner-wassertisch.info (während des mittlerweile laufenden Verfahrens) mit Hilfe seiner haltlosen Anschuldigungen zu diskreditieren.

Mitte November 2013 erfahre ich rein zufällig von einem „Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen eine gewisse Sigrun F.“, den der wissenschaftliche Mitarbeiter der Piratenfraktion Benedict Ugarte Chacón gegen mich als Mitglied gestellt hat. In einem Tweet , in dem ich namentlich erwähnt werde, verweist er auf eine zehnseitige „Begründung“ für einen „Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen eine gewisse Sigrun F.“, die er auf seinem privaten Blog unter dieser Überschrift eingestellt hat. Die Veröffentlichungsform zeigt bereits, dass es Ugarte Chacón nicht darum ging, einen Beitrag zur Verbesserung der innerparteilichen Diskussionskultur zu leisten, sondern vor allem darum, als vermeintliches „Mobbing-Opfer“ eine größtmögliche Glaubwürdigkeit und Verbreitung seiner „Schmähschrift“ – wie man sie wohl mittlerweile nennen kann – zu erreichen.

[Update: Im Sept. 2014 hat Herr Ugarte Chacón die zehnseitige Begründung von seinem Blog kommentarlos gelöscht. Hier deshalb ein Download seiner „Begründung“ (Abruf 20.11.2013) und ein Screenshot der entsprechenden Blog-Seite vom 02.09.2014.]

Ablauf des Verfahrens:
Nachdem ich Mitte November erfuhr, dass Hr. Ugarte Chacón per Twitter seinen Antrag für die Ordnungsmaßnahme gegen mich ver­öffentlicht hatte, wandte ich mich am 25. Nov. 2013 mit einer E-Mail an den Landesvorstand, in der ich mich nach dem zeitlichen Ablauf erkundigte. Ohne eine Antwort erhalten zu haben, wurde mir Mitte Dezember die
förmliche Verwarnung zugestellt, unterzeichnet von der Justitiarin Katrin Kirchert. Dagegen habe ich sofort Widerspruch eingelegt und um eine Anhörung gebeten. Da der Verwarnungsbescheid jedoch keine Rechtsbehelfe enthielt, habe ich den Widerspruch an den Landesvorstand gerichtet, von dem ich die Verwarnung erhalten hatte. Obwohl ich mich am gleichen Tag per Mail als auch drei Tage später per Post an den Vorstand wandte, hat mich der Vorstand auch nicht nachträglich darüber informiert, dass eigentlich das Schiedsgericht zuständig war. In der Folge haben sowohl das Landes­schieds­gericht als auch das Bundes­schieds­gericht mit der Begründung der Verfristung eine inhalt­liche Überprüfung nicht mehr zugelassen – ohne zu beachten, dass es lt. § 6 Abs. 1 S.3 Bundessatzung (ent­sprechend Art. 103 Abs. 1 GG) einen Anspruch auf rechtliches Gehör gibt. Erst unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin konnte ich erreichen, dass die Ord­nungs­maß­nahme geprüft und zurück­genommen wurde, weil „keine Dis­kredi­tierung“ vorlag.

Die von Benedict Ugarte Chacón vorgebrachten Vorwürfe lauten: „Frau F wählte dahingegen den Weg, mehrfach und ohne mich einzubeziehen Behauptungen über meine Person gegenüber anderen Parteimitgliedern aufzustellen und meine Qualifikationen in Frage zu stellen. Wie gezeigt, tat sie dies ohne irgendeine Art von Belegen, sondern stets auf unbewiesene Behauptungen gestützt.“ Dadurch hätte ich „gegen Werte und Grundsätze der Piratenpartei: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit sowie den innerparteilichen Konsens gegen Mobbing“ verstoßen. Diese Anschuldigung meinte er, mit Hilfe zweier E-mails belegen zu können, von denen eine bereits über ein Jahr alt war.

E-Mail 1
Die erste E-Mail, die der Fraktionsmitarbeiter Benedict Ugarte Chacón zum Gegenstand seiner Beschwerde machte, habe ich auf dem Verteiler „Landesverband Berlin berlin@lists.piratenpartei.de“ veröffentlicht. In meiner E-Mail beziehe ich mich wiederum auf eine E-Mail von ihm, die er im Juli 2012 auf der Mailingliste des berliner-wassertisch.net, der am Mehringdamm tagt, verbreitete. Dort behauptete er, dass keine Fraktion des Abgeordnetenhauses vorhätte, eine solche Organklage einzureichen. Statt einer juristischen Aufarbeitung riet er zu Aktionen zivilen Ungehorsams zur Durchsetzung der Rekommunalisierung. Meiner Ansicht nach griff Ugarte Chacón damit der Entscheidung der Piratenfraktion in unzulässiger Weise vor und untergrub die Versuche des berliner-wassertisch.info, eine Klage gegen die Wasser­privatisierungs­verträge zusammen mit Mitgliedern der Piratenfraktion auf die Beine zu stellen (zudem war sein Aufruf zum „zivilen Ungehorsam“ geeignet, durch misslungene Aktionen den Ruf des Wassertischs in der Öffentlichkeit zu diskreditieren).

Zur Erinnerung: Die Piraten haben sich vor der Abgeordnetenhauswahl für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe und für eine Klage gegen die Wasserverträge ausgesprochen. Außerdem gab es eine Liquid-Feedback-Abstimmung der Parteibasis, bei der auch mehrere Abgeordnete für die Klage stimmten. Schließlich hat die Fraktion der Piratenpartei eine Organklage eingereicht, woraufhin der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia seine Beteiligung an den BWB zurückgegeben hat.

Da Herr Ugarte Chacón zu diesem Zeitpunkt bereits Fraktions­mitarbeiter war, musste die Bürgerinitiative davon ausgehen, dass Bemühungen für das Klagevorhaben zwecklos sein müssten. Deshalb denke ich, dass die Parteimitglieder ein Recht darauf hatten zu erfahren, dass Benedict Ugarte Chacón in Bürgerinitiativen den tatsächlichen Meinungsbildungsprozess der Piraten falsch wiedergibt und habe dies „in einer Art, die keinerlei Kennzeichen einer Diskreditierung“ (Piratenpartei, 3.10.2015, s.o.) erkennen lässt, getan.

E-Mail 2
Vorab: Diese Mail war nicht öffentlich, sondern nur privat.

Zur Erinnerung: diese Organklage wurde im April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin von der Piratenfraktion eingereicht und richtete sich gegen die Beschneidung des Budgetrechts von Abgeordneten durch die Gewinngarantie in den Wasser-Privatisierungsverträgen von 1999. Damit bestand die letztmalige Chance, die mit der Teilprivatisierung verbundene und bis zuletzt zugunsten privater Wasserkonzerne weitergeführte Politik juristisch aufzuarbeiten. Auch hätte im Erfolgsfall versucht werden können, durch eine Rückabwicklung der Verträge den ehemaligen privaten Anteilseignern einen Teil der durch Preissmissbrauch erlangten Profite doch noch wieder abzunehmen.

In der E-mail schreibe ich, dass ich der Ansicht bin, dass Ugarte Chacón die juristische Aufarbeitung der Teilprivatisierung der BWB behindert und zwar „sachorientiert und mit Nachweisen belegt“ (Piratenpartei, 3.10.2015, s.o.). Was den Inhalt meiner Mail betrifft, so behaupte ich in ihr nichts, was nicht schon vorher andernorts im Internet viel deutlicher veröffentlicht worden wäre. Der “Wasserpresseblog” hatte die journalistische Tätigkeit von Ugarte Chacón im Hinblick auf seine Wasserbericht­erstattung genauer unter die Lupe genommen. Er kam zu dem Schluss: “Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an.” Zu seinen Mitteln stellten sie fest, dass Herr Ugarte Chacón in seinen „Artikeln seine Absichten nicht durch

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Twitter-Gespräch zur juristischen Prüfung der Aussagen des Wasserpresseblogs

objektive Berichterstattung und argumentative Auseinandersetzung, sondern durch Missbrauch seiner journalistischen Tätigkeit, mittels Unterdrückung von Infor­matio­nen und falschen Tatsachen­behaup­tungen“ durchsetzt. Und weiter: „Dabei schreckt Herr Ugarte Chacón offensichtlich auch nicht davor zurück, andere Personen zu beleidigen oder zu verleumden.“

Herr Ugarte Chacón hat – seinen Angaben auf Twitter zufolge – die Aussagen des Wasserpresseblogs juristisch prüfen lassen. Offensichtlich erfolglos. Juristische Schritte wurden nie eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist das oben abgebildete Twittergespräch zwischen @lainee42 und Ugarte Chacón zu verstehen.

Zurück bleibt die Frage, warum Herr Dr. Benedict Ugarte Chacón meinte, einen offensichtlich unbegründeten Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme gegen mich stellen zu müssen. Die Antwort ist in seinem zehnseitigen Antrag zu finden. Seine „Begründung“ zeigt, dass er neben meiner Person vor allem auch mein von ihm so genanntes „politisches Umfeld“, nämlich den berliner-wassertisch.info, denunzieren wollte (vgl. Beispiel 1 ).

Begründung von Ugarte Chacón:
I. Vorbemerkung:
Zum mutmaßlichen Hintergrund des Agierens von Frau F möchte ich folgendes vorausschicken: Frau F ist Mitglied der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch.info“ bzw. „Berliner Wassertisch/Muskauer Straße“. Seit Herbst 2011 existieren zwei Zusammenschlüsse des Namens „Berliner Wassertisch“ – eine Initiative tagt in einem Raum am Mehringdamm, die andere in einem Raum in der Muskauer Straße. Zu der Tatsache, warum es zwei „Wassertische“ gibt, werden je nach Sichtweise unterschiedliche Gründe genannt. Meine Sichtweise habe ich in einem Artikel in der Zeitschrift der Berliner MieterGemeinschaft – dem Berliner MieterEcho – im Dezember 2011 aufgeschrieben.*1 Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, dass ich bis vor ca. 1,5 Jahren selbst in der Initiative „Wassertisch“, die sich am Mehringdamm trifft, engagiert war.
*1) http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2011/me-single/article/im-gegenstrom.html (Stand: 31. 8. 2013)

Deshalb stellte er gleich in der Vorbemerkung seines Antrags den Zusammen­hang mit der Wasser­privati­sierung und dem berliner-wasser­tisch.info her. Die Piraten­fraktion hat die vom Info-Wassertisch vorbereitete Organklage gegen die Wasserverträge beim Verfassungsgericht eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt schreibt Ugarte Chacón seinen Antrag, dessen Anschuldigungen sicherlich nicht zu einem erhöhten Ansehen des berliner-wassertisch.info bei den Mitgliedern der Fraktion geführt haben wird – mit denen eigentlich gemeinsam die Klage vorangebracht werden sollte (vgl. Blog-Eintrag Delius).

Letztlich führte die Klage zwar aus verschiedenen Gründen nicht zu dem gewünschten juristischen Erfolg vor dem Verfassungsgericht, aber es war sicherlich kein Zufall, dass der letzte verbliebene Anteilseigner der BWB, der Wasserkonzern Veolia, ausgerechnet in dem Monat, in dem die Klage beim Verfassungsgericht einging, seine Meinung geändert und seinen Rückzug aus den BWB bekannt gegeben hat. Die Organklage kann also als ein großer Erfolg der Berliner Piratenpartei bei der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe betrachtet werden. Herr Ugarte Chacón hat zu diesem Erfolg sicherlich nicht beigetragen. Mit den folgenden drei Beispielen möchten ich einen Einblick in seine Vorgehensweise geben. Sie verdeutlichen nicht nur seine Methoden, sondern auch die Zwecke, die er verfolgte. Der gesamte Antrag wird auf Seite 2 detailliert kommentiert.

Drei Beispiele, die einen Einblick in die Vorgehensweise Ugarte Chacóns geben:

  1. Herr Ugarte Chacón denunziert fälschlicherweise den berliner-wassertisch.info, einen Shitstorm beim RBB verursacht zu haben
  2. Er versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren
  3. Er verschleiert seine Beziehungen zum berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung)

Herr Ugarte Chacón denunziert fälschlicherweise den berliner-wassertisch.info, einen Shitstorm beim RBB verursacht zu haben

Herr Ugarte Chacón sieht nicht nur sich, sondern auch „andere Akteure“ vom Wassertisch mit unsauberen Methoden verfolgt.

„Auch andere Akteure sind von dieser Art der Diffamierung durch Frau F und ihr Umfeld betroffen: Bezüglich eines Interviews eines dem Kreis um Frau F nicht genehmen Aktivisten, das dieser dem RBB-Inforadio im März gegeben hatte, soll – so behauptet es der betroffene Aktivist bislang unwidersprochen – der Kreis um Frau F massiv beim RBB gegen die Veröffentlichung des Interviews interveniert haben.

und weiter:

Dieser Exkurs sowie die vorangehend geschilderten Aktivitäten von Frau F gegen meine Person zeigen deutlich, dass sowohl Frau F als auch ihr politisches Umfeld sich im Fall »missliebiger« Meinungsäußerungen dazu bemüßigt sehen, mit unlauteren Mitteln, falsche Tatsachenbehauptungen und sonstigen Diffamierungen gegen die Personen vorzugehen, die diese »missliebigen«, kritischen Meinungen äußern oder aufschreiben.

Der Belastungszeuge R.
Um die Aussage zu belegen, dass das „Umfeld“ von mir – gemeint ist der berliner-wassertisch.info –, mit „unlauteren Mitteln, falsche Tatsachenbehauptungen und sonstigen Diffamierungen gegen die Personen“ vorgeht, verweist Herr Ugarte Chacón auf genau einen(!) anderen „Akteur“ – den Wasserbürger Thomas R. Dieser hat zwar die auf seinem Blog erhobene Behauptung, wir hätten beim RBB gegen ihn interveniert, nicht nachgewiesen, aber das stört Herrn Ugarte Chacón nicht, denn schließlich wäre diese „bislang unwidersprochen„.

Abgesehen davon, dass auf dem Wasserpresseblog trotz juristischer Überprüfung durch einen Anwalt von Herrn Ugarte Chacón „unwidersprochen“ zu lesen ist, dass Herr Ugarte Chacón unseriös arbeitet, stellt die Weiterverbreitung einer diffamierenden Aussage immer besondere Ansprüche an die Glaubwürdigkeit der Quelle – besonders, wenn sie die einzige (!) ist, die man anführt. Ugarte Chacón ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piratenfraktion und promovierter Politologe – man sollte bei ihm also annehmen, dass er weiß, wie man mit solchen Dingen verantwortlich umgeht und dass man nicht leichtfertig falsche Anschuldigungen verbreitet.

Wie Herr Ugarte Chacón die Glaubwürdigkeit des „Akteurs“ einschätzt, dessen Ehre er zu bewahren vorgibt, geht aus dem folgenden Twittergespräch hervor:

2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „Und wer Hintergründe zu Herrn Rudek wissen möchte, kann mich gerne kontaktieren…“
2013-03-31 Tweet Technixer: „@DonUgarte ist das ein filziger Klüngler?“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@Technixer das wär er gern….“
2013-03-31 Tweet Technixer: „@DonUgarte jetzt hast du mich neugierig gemacht“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@Technixer sowas gerne bilateral..;)“
2013-03-31 Tweet @BrauchC: „Könnte/sollte uns dieser Herr interessieren?“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@BrauchC nö, der ist nicht euer niveau…:)“screenshots

 
Das klingt nicht so, als wäre Herr Ugarte Chacón sehr überzeugt von der Seriosität seines „Hauptbelastungszeugen“. An anderer Stelle bezeichnet er ihn auch als „Verschwörungstheoretiker. Die Reserviertheit von Herrn Ugarte Chacón ist allerdings verständlich. Schließlich hat er auch schon schlechte Erfahrungen mit dessen Blog gemacht:

„Zur Person von Ugarte Chancon ließe sich noch einiges sagen, zum Beispiel zu seiner unrühmlichen Schlüsselrolle beim Untergang des Sparkassen-Volksbegehrens. Fest steht: Jede Bewegung hat ihre Spitzel, Maulwürfe und Intriganten und die Piraten wären gut beraten, genau hinzusehen, wenn sie sich in ihre Reihen holen bzw. wer aus welchen Gründen welche Personen einschleust.“

Kein Shitstorm beim RBB
Es kommt aber noch besser. Der „Akteur“ beschwert sich ja, dass wir angeblich einen Shitstorm beim RBB ausgelöst hätten, um ein Interview von ihm zu sabotieren. Das haben wir nicht getan. Wir haben aber – anlässlich Herrn Ugarte Chacóns Antrag gegen mich – beim RBB nachgefragt. Beim RBB ist jedoch von einem Shitstorm nichts bekannt. Das hätte auch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Herr Ugarte Chacón nachrecherchieren können. Stattdessen kann man folgendes Twittergespräch zu dem betreffenden Interview lesen:

Tweets

 
Tatsächlich findet also der „Verschwörungstheoretiker„-Tweet von Herrn Ugarte Chacón via codingIntron den Weg zum RBB. Wenn also irgendjemand versucht hat, einen Shitstorm gegen das Interview des „Akteurs“ zu entfesseln, dann waren es nicht ich und mein „Umfeld„, sondern Herr Ugarte Chacón und sein „Umfeld“ selbst. Dieses Beispiel habe ich als erstes hier angeführt, weil es klar zeigt, dass es zu Ugarte Chacóns Methoden gehört, andere Leute mit selbstfingierten Beweisen zu denunzieren. Ein Vorgehen, das meiner Meinung schon ein Maß an destruktiver Energie und Dreistigkeit zeigt, welches das der meisten anderen Menschen übersteigt.

Herr Ugarte Chacón versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren

Ein anderes Beispiel für die Vorgehensweise von Herrn Ugarte Chacón ist sein Umgang mit der Organklage gegen den SPD-/CDU-Senat wegen der Wasserverträge. Die Klage allein hat vermutlich bereits durch bloße Einreichung zum Rückzug des letzten verbliebenen Wasserkonzerns beigetragen. Sie wurde vom Berliner-Wassertisch.info vorbereitet und schließlich von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Kirchberg für die Piratenfraktion ausgearbeitet und beim Berliner Verfassungsgericht einge­reicht.

Ugarte Chacón hat systematisch versucht, diese Klage zu verhindern. Der Wasserpresseblog vermerkt zu den Artikeln Herrn Ugarte Chacóns:
Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an.

Diese Einschätzung teile ich. Die Organklage beruht auf einem juristischen Leitfaden, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) erstellt hat. Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde der Leitfaden zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Bund der Steuerzahler – Organisationen also, die eigene Juristen beschäftigen und ein solches Dokument bis zu einem gewissen Maß selbst beurteilen können. Herr Ugarte Chacón dagegen hat permanent versucht, den Leitfaden mit dem Argument zu diskreditieren, dass die Autoren anonym seien. Tatsächlich waren jedoch der Name der Herausgeberin und zwei weiterer Juristen bekannt. Die Herausgeberin besaß zudem einen besonderen Vertrauensvorschuss, da sie bereits schon einmal daran beteiligt war, den Wassertisch erfolgreich vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Es bestand also kein Anlass, das Dokument von vornherein und ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen. Während der Leitfaden von Personen und Institutionen präsentiert wurde, denen allesamt juristische Vorkenntnisse zugetraut werden dürfen, fiel Ugarte Chacón dadurch auf, dass er, wie der Wasserpresseblog feststellt, selbst nach einer Informationsveranstaltung am 7. November 2011 zum Leitfaden nicht weiß, worum es in dem Leitfaden und der juristischen Aufarbeitung eigentlich geht: „So verletzt nicht die »Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses« wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Dass der Leitfaden (und die Organklage der Piraten) auf die Gewinngarantie abzielte(n), war nun wirklich kein Geheimnis.
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Stellenwert des juristischen Leitfadens
Tatsächlich haben sich namhafte Juristen durchaus anerkennend über den Leitfaden geäußert. Selbst der von CDU und SPD bestellte Sachverständige im Wasser-Sonderausschuss hat ihn gelobt. Nur Herr Ugarte Chacón bleibt bis heute dabei, dass er sich nicht mit Dingen beschäftigen muss, die – vermeintlich – anonym an die Öffentlichkeit „geleakt“ werden. Die offensichtliche Unkenntnis bezüglich der Organklage hat sich der wissenschaftliche Mitarbeiter der Piratenfraktion (der auch die Sitzungen des Wasser-Sonderausschusses regelmäßig besucht hat und Liquid-Feedback-Initiativen zu dem Thema eingestellt hat) bis heute bewahrt. So schreibt er in seinem Ordnungsmaßnahmen-Antrag:
Zu den von Frau F behaupteten Äußerungen meinerseits ist folgendes anzumerken: Erstens ist meine beschriebene Aussage, die Piratenfraktion hätte sich zu keiner Organklage gegen die Teilprivatisie­rungsverträge der Berliner Wasserbetriebe nach dem »Leitfaden« eines »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« durchgerungen, heute so richtig wie am 5. August 2012. Die mittlerweile von der Piraten­fraktion eingereichte Organklage geht auf den Schriftsatz von Dr. Kirchberg zurück, der diesen im April 2013 der Fraktion vorstellte und anschließend von dieser mit der Vertretung vor dem Landesver­fassungs­gericht beauftragt wurde.*2 Der »Leitfaden« des »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« spielt in diesem Verfahren keine Rolle.

In der öffentlich auf der Seite der Piratenfraktion zugänglichen Klageschrift schreibt Professor Kirchberg dagegen wörtlich:
Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom »Arbeitskreis unabhängiger Juristen« erstellten »Juristischen Leitfaden« zum Thema »Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung« an. Die dortigen Ausführungen sind nach Meinung der Antragstellerin auch nicht durch das hierzu auf Veranlassung des Sonderausschusses »Wasserverträge« beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst eingeholte Gutachten entkräftet worden.“ Die Aussage von Professor Kirchberg ist ein eindeutiger Beleg für die Qualität des Leitfadens und lassen Ugarte Chacóns weiterhin vorgetragene, falsche Behauptungen schon fast irrational erscheinen.

Der Zusammenhang zwischen der von Prof. Kirchberg eingereichten Klage und dem AKJ-Leitfaden ist zudem schon im Vorfeld auf den Fraktionssitzungen der Piraten am 9.4.2013 durch ein Mitglied des INFO-Wassertischs und am 23.4.2013 durch Prof. Kirchberg selbst benannt worden. Hätte sich die Fraktion allein von Ugarte Chacón beraten lassen, wäre es nie zur Einreichung der Klage gekommen und der Wasserkonzern Veolia wäre vielleicht noch heute Anteilseigner der BWB. Zum Glück hat Ugarte Chacón in dieser Angelegenheit keinen Erfolg gehabt.

Herr Ugarte Chacón verschleiert seine Beziehungen zum berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung)

Herr Ugarte Chacón weist in der Vorbemerkung zur Begründung seines Antrags darauf hin, dass er seinerseits „bis vor ca. 1,5 Jahren selbst in der Initiative ,Wassertisch‘, die sich am Mehringdamm trifft tätig war“. Im Antragstext ergänzt er jedoch, dass er auch aktuell Mitglied im Berliner Wassertisch e.V. sei, der vom NET-Wassertisch gegründet wurde. Allerdings schränkt er gleich ein: „Besagter Verein wurde nicht ,vom Berliner Wassertisch Mehringdamm […] gegründet‘, sondern von seinen sieben Gründungsmitgliedern, die darüber hinaus Mitglieder der Bürgerinitiative sind. Der mittlerweile gemeinnützige Verein agiert satzungsgemäß unabhängig von anderen Gruppen und/oder Initiativen, demnach auch unabhängig vom ,Berliner Wassertisch/Mehringdamm’. Sollte es nun, wie von Frau F unbelegter Weise behauptet, dazu gekommen sein, dass der ,Berliner Wassertisch/Mehringdamm’ irgendwelche Veranstaltungen des Personenkreises um Frau F diskreditiert haben sollte, so ist dies erstens nicht mit dem Verein ,Berliner Wassertisch e. V.‘ in Verbindung zu bringen und zweitens schon gar nicht mit meiner Person.“
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Seit Oktober 2011 gibt es aufgrund einer Spaltung zwei Wassertischgruppen: den berliner-wassertisch.INFO, bei dem ich Mitglied bin, und den berliner-Wassertisch.NET. Es ist zwar etwas verwirrend, aber der NET-Wassertisch um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung, am 8.11.2013 ) führt ebenfalls den Namen Berliner Wassertisch. Anders als Herr Ugarte Chacón darstellt, sind sowohl er als auch sein Verein durchaus mit dem „SPD-Wassertisch“ verbunden. Die Gründung des Vereins wurde auf dem Plenum des Net-Wassertischs beschlossen. Auch der Terminplan des Tagungsortes beweist das Gegenteil. Zudem hat der Verein die Gelder des Net-Wassertischs übernommen. Auch jetzt noch werden Spendengelder für den „SPD-Wassertisch“ auf dem Vereinskonto gesammelt. Dass der Verein Berliner Wassertisch e.V., bei dem Herr Ugarte Chacón Mitglied ist, nichts mit der Initiative Berliner Wassertisch.net zu tun haben soll, widerspricht nicht nur jeder Lebenserfahrung, sondern auch den Tatsachen. Auch die persönliche Distanz ist offensichtlich nicht so radikal wie Ugarte Chacón vorgibt. Eine Sprecherin aus dem Sprecherteam des „SPD-Wassertischs“ bezeichnete Ugarte Chacón auf einer Veranstaltung 2013 in Stuttgart als «ihren Mann bei den Piraten».
Warum Benedict Ugarte Chacón nicht mit dem „SPD-Wassertisch“ in Verbindung gebracht werden möchte

  1. Er möchte sich als unabhängig präsentieren, um den Vorwürfen gegen mich und „mein Umfeld“ mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.
  2. Der „SPD-Wassertisch“ hat ebenfalls gegen die Organklage agiert. Noch am 14. April 2013, also einen Tag vor der Beauftragung der Organklageerstellung an Professor Kirchberg, hat der NET-Wassertisch in einer E-Mail an die Abgeordneten der Piratenfraktion – mit cc: an die private E-Mail-Adresse von Ugarte Chacón – von der Klage abgeraten. (Faksimile der Mail)

Dr. Benedict Ugarte Chacón hat mir vorgeworfen, dass ich seinen Ruf diskreditieren würde, obwohl ich keine wahrheitswidrigen Unterstellungen gemacht habe, sondern nur irreführende Aussagen von ihm aufgegriffen und „sachorientiert und mit Nachweisen“ (Piratenpartei 3.10.2015) bekannt gemacht habe. Das zuständige Gremium der Piratenpartei schreibt sogar: „Sofern man aus der höflich formulierten E-Mail überhaupt eine Kritik erkennen kann, ist diese sachorientiert und mit Nachweisen belegt.“ Anhand der obigen Beispiele sollte deutlich geworden sein, dass es das angebliche „Mobbing“-Opfer Benedict Ugarte Chacón ist, der gezielt mit Halbwahrheiten, Denunziationen, Diskreditierungen und Desinformation arbeitet. Seine Vorwürfe treffen vor allem auf ihn selbst zu.

Bedenklich empfinde ich auch den Umstand, dass er dabei die Parteigerichtsbarkeit der Piraten instrumentalisieren konnte. Da sich seine Vorgehensweise schon mit wenigen Recherchen aufdecken lässt, vertraute er anscheinend darauf, dass seine Behauptungen nicht überprüft werden würden. Offensichtlich hat sich auch der damalige Landesvorstand zu sehr darauf verlassen, dass der wissenschaftliche Referent der Berliner Piratenfraktion, Herr Ugarte Chacón, keine unlauteren Mittel einsetzt. Ich hoffe, dass solche Praktiken in Zukunft verhindert werden. Gerade eine Transparenz-Partei muss verhindern, dass auf pure Denunziation hin und ohne jede Anhörung und Rechtsbehelfsbelehrung Ordnungsmaßnahmen gegen ein Parteimitglied ergriffen werden können.

Seine schrägen Mittel hat Ugarte Chacón eingesetzt, um seine eigenen politische Interessen durchzusetzen. Ugarte Chacón hat bereits, bevor er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piratenpartei wurde, versucht, die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge zu behindern. Diese Absicht hat er aus der Piratenfraktion heraus weiterverfolgt, als die Fraktion schon längst die Organklage beschlossen hatte. Damit hat er meiner Ansicht nach eindeutig die Interessen der Piratenpartei verletzt. Ob er sich damit qualifiziert hat, die Aufklärung im BER-Ausschuss zu befördern, wage ich zu bezweifeln.

Wenn die Piraten bei der nächsten Wahl nicht ins Abgeordnetenhaus gewählt werden, dann liegt dies meiner Meinung nach auch daran, dass Leute wie Ugarte Chacón das Ansehen der Partei schädigen und die Fraktion nicht in der Lage oder willens ist, wirksam gegen solche Aktivitäten vorzugehen.