RA-Kanzlei erläutert Entscheidung zum Äußerungsrecht
Berlin – Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden hat im Rahmen einer parteiinternen Auseinandersetzung einer im Abgeordnetenhaus vertretenen Partei einen Antrag auf Erlass einer äußerungsrechtlichen Verfügung erfolgreich abwehren können. weiterlesen …
die Veröffentlichung betrifft meine Äußerungen auf dieser Webseite
Das Landgericht Berlin hat einen Antrag des wissenschaftlichen Referenten der Piratenfraktion, Dr. Benedict Ugarte Chacón, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Darstellungen auf diesem Blog vollständig abgewiesen. Unter anderem forderte er, dass Frau Franzen nicht behaupten dürfe:
- dass er die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung be- oder verhindert habe,
- dass er Frau Sigrun Franzen in einer Ordnungsmaßnahme denunziert und verleumdet habe, um einen bestimmten politischen Inhalt – Verhinderung einer Organklage gegen die Wasserprivatisierung vor dem Verfassungsgericht Berlin – durchzusetzen,
- dass er die Partei und Fraktionsstrukturen der Piratenpartei für diese Zwecke instrumentalisiert hätte,
- dass er seine Beziehungen zu der Wassertisch-Gruppe „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung) verschleiern würde,
- dass er als Journalist unseriös arbeite oder
- dass er falsche Denunziationen und bösartige Unterstellungen gegen den Info-Wassertisch verbreiten würde.
Das Landgericht folgte den Ausführungen des wissenschaftlichen Referenten jedoch nicht. Es stellte vielmehr fest, dass die angegriffenen Meinungsäußerungen auf dem Blog nicht ohne zutreffende Anknüpfungstatsachen getätigt werden. „Vielmehr“ schreiben die Richter des Landgerichts – „macht die Antragsgegnerin jeweils deutlich, worauf sich ihre Kritik bezieht.“ Bemerkenswerterweise stellte das Landgericht fest, dass einige der angegriffenen Äußerungen „gar nicht auf der Internetseite der Antragsgegnerin enthalten“ seien.
Abschließend stellten die Richter ein „berechtigtes Berichterstattungsinteresse der Antragsgegnerin“ fest, da Ugarte Chacón seine (zuvor bereits von der Piratenpartei als unbegründet zurückgewiesenen, s. u.) Anschuldigungen ebenfalls im Internet erhoben hat.
Dank der von Benedict Ugarte Chacón veranlassten juristischen Überprüfung darf der Leser nun sicher sein, dass die Inhalte dieser Webseite „nicht ohne jegliche zutreffende Anknüpfungstatsachen“ verfasst wurden. Dies gilt auch für die Feststellung, dass der wissenschaftliche Referent der Piratenfraktion versucht hat, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu verhindern.
Aktuell →
Über diese Seite:
Auf dieser Webseite nehme ich zu einem Parteiordnungsverfahren Stellung, das im September 2013 von dem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Dr. Benedict Ugarte Chacón, bei der Berliner Piratenpartei gegen mich eingeleitet wurde. Seinen zehnseitigen Antrag dazu, der zahlreiche falsche Anschuldigungen enthielt, stellte er auf seinem Blog ins Netz. Angegriffen wurde zwar ich, im Grunde zielten die Angriffe jedoch auf „mein Umfeld“, den Berliner-Wassertisch.INFO. Auf diesen Antrag hin wurde eine Ordnungsmaßnahme gegen mich verhängt, ohne dass ich zuvor in der Sache gehört worden wäre. Als ich nach zwei Jahren schließlich mit Hilfe einer Rechtsanwältin doch erreicht hatte, dass die Berechtigung der Verwarnung überprüft wurde, wurde festgestellt, dass sie formal unzulässig und inhaltlich gegenstandslos gewesen ist. Auf der Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei am 3. Oktober 2015 wurde die Ordnungsmaßnahme zurückgenommen. Der Justiziar des Bundesvorstandes Christian Reidel sagte dazu öffentlich, dass dieses Verfahren „… kompletter Murks von vorn bis hinten“ war.
Ganz herzlich möchte ich mich beim Bundesvorstand und beim Landesvorstand, die die Ordnungsmaßnahme überprüft und zurückgenommen haben, und bei allen anderen bedanken, die mich in dieser Angelegenheit unterstützt haben.
Sigrun Franzen
Die Ordnungsmaßnahme war bereits unzulässig, da keine Information oder Anhörung der Antragsgegnerin vor Ausspruch der Ordnungsmaßnahme
stattfand, ebensowenig wie eine Rechtsmittelbelehrung nach Ausspruch der Ordnungsmaßnahme, die zu einer fristwahrenden Berufung führen konnte.
Zwar schreibt §14 Satzung des LV Berlin eben keine Anhörung vor, jedoch kann dies nicht dazu führen, den Anspruch auf rechtliches Gehör, wie in § 6 Abs. 1 S.3 Bundessatzung entsprechend Art. 103 Abs. 1 GG festgelegt, zu beeinträchtigen.
Die Ordnungsmaßnahme war aber auch in der Sache unbegründet. Aus der fraglichen E-Mail, deretwegen die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wurde, geht keine Diskreditierung hervor. Vielmehr wurde lediglich sachliche Kritik geäußert. Dieser Übergang kann manchmal fließend sein, aber die Unterscheidung ist umso wichtiger, als gerade sachliche Kritik innerhalb einer Partei möglich sein muss, ohne eine Ordnungsmaßnahme fürchten zu müssen.
Im vorliegenden Fall aber ist die Unterscheidung ohnehin eindeutig, da keinerlei Kennzeichen einer Diskreditierung zu erkennen sind. Sofern man aus der höflich formulierten E-Mail überhaupt eine Kritik erkennen kann, ist diese sachorientiert und mit Nachweisen belegt.
Und wieso muss der „Murks“ jetzt noch ins Netz?
Da Dr. Ugarte Chacón seine Anschuldigungen gegen mich im Netz erhoben hat, habe ich mich entschlossen, die folgende Richtigstellung im gleichen Medium zu veröffentlichen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass es auch für andere Parteimitglieder von allgemeinem Interesse ist, auf welche Art und Weise und für welche Zwecke ihre Partei- und Fraktionsstrukturen instrumentalisiert werden. Der Grund, weswegen ich mich so ausdauernd gegen diesen „Murks“ gewehrt habe, lag auch darin, dass ich nachweisen wollte, dass die Möglichkeit, Ordnungsmaßnahmen zu beantragen, genutzt worden ist, um mittels Denunziation andere Parteimitglieder zu diskreditieren und auf diesem Wege politische Inhalte durchzusetzen. Zu Benedict Ugarte Chacóns politischen Absichten gehörte es, die juristische Aufarbeitung der skandalösen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu behindern. Die Anschuldigungen in seinem zehnseitigen Antrag zielten daher nicht auf mich, sondern vor allem auf mein von ihm sogenanntes „politisches Umfeld“, den berliner-wassertisch.info, der sich für eine juristische Aufarbeitung der Wasserverträge einsetzte und einsetzt (siehe Beispiel 1 ). Ich denke, dass dieser Umstand auch vor dem Hintergrund in die Öffentlichkeit sollte, dass Dr. Benedict Ugarte Chacón gegenwärtig Martin Delius bei der Wahrnehmung des Piratenmandats zur Aufklärung der BER-Vorgänge unterstützt.
(vgl. Korruptionsäffare BER, TAZ , BZ ; vgl. auch Zwischenbericht )
Das Parteiordnungsverfahren gegen „Sigrun F.“
Vorab zum Hintergrund:
Der Berliner Wassertisch organisierte das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge zur Wasserteilprivatisierung. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid 2011 spaltete sich die Bürgerinitiative unter Beteiligung von Ugarte Chacón in zwei Gruppen: den berliner-wassertisch.info, bei dem ich mithelfe, und den berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung), dessen Verein Ugarte Chacón nach der Spaltung mitgegründet hat. Während der berliner-wassertisch.info sich bemühte, die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge u. a. mit einer Organklage von Fraktionen des AGH gegen den SPD/CDU-Senat durchzusetzen, versuchte der „SPD-Wassertisch“, dies noch im letzten Moment mit einer Email zu verhindern. Die Klage wurde im April 2013 doch noch von der Piratenfraktion eingereicht und im gleichen Monat machte der letzte verbliebene Konzern Veolia den Weg für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe frei – ein schöner Erfolg für die Piratenpartei. Für Ugarte Chacón offensichtlich ein Anlass, den berliner-wassertisch.info (während des mittlerweile laufenden Verfahrens) mit Hilfe seiner haltlosen Anschuldigungen zu diskreditieren.