Abschnitt 05

 
ABSCHNITT 5
zitiert aus Ugarte Chacóns „Begründung“ für die Ordnungsmaßnahme:

Darüber hinaus versucht sie, meine berufliche Tätigkeit als Referent der Piratenfraktion in unlauterer Weise in den oben geschilderten Zusammenhang zu bringen: Durch die Wortwahl „unseres wissenschaftlichen Referenten im AGH“ versucht Frau F zu suggerieren, Fraktions­referent/innen hätten im Sinne der Partei – bzw. im Sinne der Partei, wie ihn Frau F auffasst – zu agieren. Dies ist im Grundsatz falsch, da eine Fraktion unabhängig von der jeweiligen Partei zu agieren hat (Art. 38 Abs. 4 VvB) und demnach auch Fraktionsreferent/innen der Fraktion und nicht einer Partei verpflichtet sind. Es kann unterstellt werden, dass dieser Umstand jedem einigermaßen politisch gebildeten Menschen bekannt ist. Dass Frau F – nach eigener Aussage politische Aktivistin – dieser Umstand nicht bekannt sein sollte, ist nur schwer vorstellbar. Wenn nun Frau F in ihren Anwürfen dennoch so tut, als wäre ein Fraktionsreferent der Partei bzw. deren Beschlüssen verpflichtet, so kann dies nur aus dem Grund geschehen, mich vor den Leser/innen der Mailingliste als nicht geeignet für eine Referententätigkeit bei der Piratenfraktion darzustellen, da ich mich ja angeblich gegen die Beschlüsse der Partei öffentlich geäußert hätte. Dies soll meinen Ruf innerhalb der Piratenpartei beschädigen. Dass dies der eigentliche Grund für Frau F s E-Mail vom 5. August 2012 ist, dafür sprechen insbesondere zwei Umstände: Eine Nachfrage bei mir durch Frau F , um ihre durch Hörensagen gewonnenen Informationen zu angeblichen Äußerungen von mir zu verifizieren, fand nicht statt. Weiterhin hätte sich Frau F auch an die Fraktion selbst wenden können, um Klarheit über eine beabsichtigte oder nicht beabsichtigte Organklage zu erlangen. Dass Frau F diese nahe liegenden Lösungen nicht wählte, sondern es stattdessen vorzog, sich auf der Berliner Mailingliste über meine Person mittels durch Hörensagen gewonnener Aussagen auszulassen, legt den Schluss nahe, dass es Frau F zu keinem Zeitpunkt um eine Organklage oder verifizierte Informationen ging, sondern allein darum, meine Person innerhalb der Zusammenhänge der Piratenpartei Berlin zu diskreditieren.

KOMMENTAR SIGRUN:

Wie Herr Ugarte Chacón darauf kommt, dass die Erwähnung seiner Funktion als wissenschaftlicher Referent in meiner von ihm beanstandeten E-Mail nur aus dem Grund geschehen sein soll, ihn „[…] vor den Leser/innen der Mailingliste als nicht geeignet für eine Referententätigkeit bei der Piratenfraktion darzustellen, […]“, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich erwähnte seine Funktion nur deshalb, weil seine Aussage, dass für eine Organklage gegen die bisherigen Verträge keine relevanten Kräfte im Abgeordnetenhaus mobilisierbar seien, dadurch ein nicht unerhebliches Gewicht innerhalb der noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung hätte erhalten können, was mich sehr irritierte. Ansonsten erscheint mir seine Argumentation als extrem konstruiert.

Auch in diesem Abschnitt behauptet Herr Ugarte Chacón wiederum, dass ich meine „[…] durch Hörensagen gewonnenen Informationen zu angeblichen Äußerungen […]“ von ihm nicht verifiziert hätte. Selbstverständlich lagen mir die Äußerungen von Herrn Ugarte Chacón [1] schriftlich vor, als ich meine Mail vom 05.08.2012 [2] formulierte.

[1] NACHWEIS: 20120730-31_MAIL_BUC Seite 2.
[2] NACHWEIS: 20120805_MAIL_VERTEILER.

 

← zum vorigen Abschnitt zum nächsten Abschnitt →