Abschnitt 14

 
ABSCHNITT 14
aus Ugarte Chacóns „Begründung“ für die Ordnungsmaßnahme, hier zitiert er eine Email von mir:

Was kann Herr Ugarte Chacón für ein Interesse daran haben, gegen uns zu agieren, wenn es uns mehrfach gelungen ist, renommierte Juristen/Personen zu gewinnen wie neben dem ehem. Bundesverfassungsrichter Broß jetzt einen der renommiertesten Verfassungsrechtler in Deutschland(Vorsitzender der Verfassungsrechtskommission der Bundesanwaltskammer), der eine Organklage machen würde.“

KOMMENTAR SIGRUN:

Diese Frage stellt sich mir nach wie vor: Wenn Herr Ugarte Chacón die Organklage ablehnte, dann war dies sein gutes Recht. Warum konnte er aber diejenigen Wasseraktivisten, die diesen Weg beschreiten wollten, nicht in Ruhe lassen? Zumal eine juristische Anfechtung eine seriöse Handlungsweise ist und dieser Weg zum Verfassungsgericht von Bürgerinnen und Bürgern längst gegangen worden wäre, wenn sie denn die Möglichkeit gehabt hätten, dies als Bürger zu tun.

zur Positionierung von Herrn Ugarte Chacón gegen den juristischen Leitfaden und die Organklage...

zur Positionierung von Herrn Ugarte Chacón gegen den juristischen Leitfaden und die Organklage

Herr Ugarte Chacón hat sich gleich nach erster Inaugenscheinnahme gegen den Leitfaden und damit gegen die juristische Aufarbeitung positioniert. Dies zeigt ein Mailverkehr vom 15.09.2011. [1] Die Situation damals ist folgende: Die offizielle Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge ist durch den Volksentscheid erfolgt, und die erste Ausarbeitung für eine Klagemöglichkeit liegt vor. Herr Ugarte Chacón aber rät aus formalen Gründen (Anonymität, fehlende Literaturliste) davon ab, sich beim Wassertisch damit zu beschäftigen. Zitat: „… halte ich es für wenig zielführend, sich mit diesem Leitfaden tiefer auseinander zu setzen und ihn hoch und runter zu debattieren.“ [2]

Stattdessen solle man sich um den nach der Abgeordnetenhauswahl einzurichtenden parlamentarischen Ausschuss kümmern. Der Wassertisch sei „eine politische Initiative und keine Prozesshanselvereinigung.“ [3]

So spielt er politische und juristische Aktivitäten gegeneinander aus, wobei er noch den Eindruck hinterlässt, als wäre nur parlamentarische auch politische Aktivitäten. Dass dann der eingerichtete Sonderausschuss „Wasserverträge“ mit Stimmen­mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD und CDU nichts gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge erreichen konnte, ist ja inzwischen unbestritten. Allerdings hätte – auch unabhängig von dem Wasser-Sonderausschuss – eine Fraktion innerhalb eines halben Jahres nach der erfolgten Offenlegung der Verträge eine Organklage anstrengen können.

Die von Ugarte Chacón mantraartig vorgetragene Anonymität des Leitfadens war immer nur ein vorgeschobenes Argument. Zumindest eine der an der Ausarbeitung beteiligten Jurist*innen, Sabine F., war von Anfang an bekannt und hatte bereits 2008 für den Berliner Wassertisch erfolgreich vor dem Berliner Verfassungsgericht gegen die Senatsblockade des Volksbegehrens geklagt. In einer Mail an den großen Mailverteiler des Wassertischs geht Sabine F. auf den Vorwurf der Anonymität ein. [4]

Auch Prof. Dr. Siegfried Broß hat in einer Besprechung abgewunken, als es um die Frage nach der vermeintlichen Anonymität ging. Wie gesagt war die (vermeintliche!) Anonymität für Juristen ohnehin kein Argument, da für Juristen die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Argumentationslinie und nicht die Autoren relevant sind. Auch Professorin Berghahn hat am 7.11.2011 vor mehreren Leuten in meinem Beisein den Leitfaden des AKJ als seriöses Werk gelobt.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Kirchberg hatte ebenfalls kein Problem damit, seine Organklage auf den Leitfaden zu stützen. In der öffentlich auf der Seite der Piratenfraktion zugänglichen Klageschrift schreibt Prof. Kirchberg wörtlich: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom «Arbeitskreis unabhängiger Juristen» erstellten «Juristischen Leitfaden» zum Thema «Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung» an. Die dortigen Ausführungen sind nach Meinung der Antragstellerin auch nicht durch das hierzu auf Veranlassung des Sonderausschusses «Wasserverträge» beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst eingeholte Gutachten entkräftet worden.[5]

Alleine dies dürfte schon Beleg dafür sein, dass die vermeintliche Anonymität des Leitfadens kein Argument ist, ihn abzulehnen, wie dies Benedict Ugarte Chacón konsequent tut.

Als ein Wassertischler in der Fraktionssitzung der Piraten am 9. April die Klageskizze vorgestellt hat, twitterte Benedict Ugarte „Populistischer Quatsch[6] und zehn Minuten später erneut „Immernoch populistischer Quatsch[7]. Retweetet wurde der erste Tweet vom anwesenden Abgeordneten Heiko Herberg [8], der am folgenden Freitag gegen den Fraktionsbeschluss den von Professor Kirchberg gesetzten Termin 12. April (Einreichungsfrist der Klage war der 25.4.) verstreichen ließ, ohne Prof. Kirchberg zu beauftragen oder einen eigenen Juristen zu Rate gezogen zu haben [9].

[1] NACHWEIS: 20110915_THREAD.
[2] NACHWEIS: 20110915_THREAD.
[3] NACHWEIS: 20110915_THREAD.
[4] NACHWEIS: 20110919_THREAD.
[5] NACHWEIS: 20130425_ANTRAG; URL: https://www.piratenfraktion-berlin.de/wp-content/uploads/2013/09/AntragW130425gewei%C3%9Ft.pdf.
[6] NACHWEIS: 20130409_TWEET_U_RETWEET.
[7] NACHWEIS: 20130409_TWEET_U_RETWEET.
[8] NACHWEIS: 20130409_TWEET_U_RETWEET.
[9] Auf Nachfragen reagierte Heiko Herberg nicht, obwohl er durchaus auf Twitter unterwegs war: NACHWEIS: 20130412f_TWEETS.

 

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