Herr Ugarte Chacón versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren

Ein anderes Beispiel für die Vorgehensweise von Herrn Ugarte Chacón ist sein Umgang mit der Organklage gegen den SPD-/CDU-Senat wegen der Wasserverträge. Die Klage allein hat vermutlich bereits durch bloße Einreichung zum Rückzug des letzten verbliebenen Wasserkonzerns beigetragen. Sie wurde vom Berliner-Wassertisch.info vorbereitet und schließlich von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Kirchberg für die Piratenfraktion ausgearbeitet und beim Berliner Verfassungsgericht einge­reicht.

Ugarte Chacón hat systematisch versucht, diese Klage zu verhindern. Der Wasserpresseblog vermerkt zu den Artikeln Herrn Ugarte Chacóns:
Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an.

Diese Einschätzung teile ich. Die Organklage beruht auf einem juristischen Leitfaden, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) erstellt hat. Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde der Leitfaden zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Bund der Steuerzahler – Organisationen also, die eigene Juristen beschäftigen und ein solches Dokument bis zu einem gewissen Maß selbst beurteilen können. Herr Ugarte Chacón dagegen hat permanent versucht, den Leitfaden mit dem Argument zu diskreditieren, dass die Autoren anonym seien. Tatsächlich waren jedoch der Name der Herausgeberin und zwei weiterer Juristen bekannt. Die Herausgeberin besaß zudem einen besonderen Vertrauensvorschuss, da sie bereits schon einmal daran beteiligt war, den Wassertisch erfolgreich vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Es bestand also kein Anlass, das Dokument von vornherein und ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen. Während der Leitfaden von Personen und Institutionen präsentiert wurde, denen allesamt juristische Vorkenntnisse zugetraut werden dürfen, fiel Ugarte Chacón dadurch auf, dass er, wie der Wasserpresseblog feststellt, selbst nach einer Informationsveranstaltung am 7. November 2011 zum Leitfaden nicht weiß, worum es in dem Leitfaden und der juristischen Aufarbeitung eigentlich geht: „So verletzt nicht die »Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses« wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Dass der Leitfaden (und die Organklage der Piraten) auf die Gewinngarantie abzielte(n), war nun wirklich kein Geheimnis.
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Stellenwert des juristischen Leitfadens
Tatsächlich haben sich namhafte Juristen durchaus anerkennend über den Leitfaden geäußert. Selbst der von CDU und SPD bestellte Sachverständige im Wasser-Sonderausschuss hat ihn gelobt. Nur Herr Ugarte Chacón bleibt bis heute dabei, dass er sich nicht mit Dingen beschäftigen muss, die – vermeintlich – anonym an die Öffentlichkeit „geleakt“ werden. Die offensichtliche Unkenntnis bezüglich der Organklage hat sich der wissenschaftliche Mitarbeiter der Piratenfraktion (der auch die Sitzungen des Wasser-Sonderausschusses regelmäßig besucht hat und Liquid-Feedback-Initiativen zu dem Thema eingestellt hat) bis heute bewahrt. So schreibt er in seinem Ordnungsmaßnahmen-Antrag:
Zu den von Frau F behaupteten Äußerungen meinerseits ist folgendes anzumerken: Erstens ist meine beschriebene Aussage, die Piratenfraktion hätte sich zu keiner Organklage gegen die Teilprivatisie­rungsverträge der Berliner Wasserbetriebe nach dem »Leitfaden« eines »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« durchgerungen, heute so richtig wie am 5. August 2012. Die mittlerweile von der Piraten­fraktion eingereichte Organklage geht auf den Schriftsatz von Dr. Kirchberg zurück, der diesen im April 2013 der Fraktion vorstellte und anschließend von dieser mit der Vertretung vor dem Landesver­fassungs­gericht beauftragt wurde.*2 Der »Leitfaden« des »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« spielt in diesem Verfahren keine Rolle.

In der öffentlich auf der Seite der Piratenfraktion zugänglichen Klageschrift schreibt Professor Kirchberg dagegen wörtlich:
Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom »Arbeitskreis unabhängiger Juristen« erstellten »Juristischen Leitfaden« zum Thema »Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung« an. Die dortigen Ausführungen sind nach Meinung der Antragstellerin auch nicht durch das hierzu auf Veranlassung des Sonderausschusses »Wasserverträge« beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst eingeholte Gutachten entkräftet worden.“ Die Aussage von Professor Kirchberg ist ein eindeutiger Beleg für die Qualität des Leitfadens und lassen Ugarte Chacóns weiterhin vorgetragene, falsche Behauptungen schon fast irrational erscheinen.

Der Zusammenhang zwischen der von Prof. Kirchberg eingereichten Klage und dem AKJ-Leitfaden ist zudem schon im Vorfeld auf den Fraktionssitzungen der Piraten am 9.4.2013 durch ein Mitglied des INFO-Wassertischs und am 23.4.2013 durch Prof. Kirchberg selbst benannt worden. Hätte sich die Fraktion allein von Ugarte Chacón beraten lassen, wäre es nie zur Einreichung der Klage gekommen und der Wasserkonzern Veolia wäre vielleicht noch heute Anteilseigner der BWB. Zum Glück hat Ugarte Chacón in dieser Angelegenheit keinen Erfolg gehabt.

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