Herr Ugarte Chacón versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren

Ein anderes Beispiel für die Vorgehensweise von Herrn Ugarte Chacón ist sein Umgang mit der Organklage gegen den SPD-/CDU-Senat wegen der Wasserverträge. Die Klage allein hat vermutlich bereits durch bloße Einreichung zum Rückzug des letzten verbliebenen Wasserkonzerns beigetragen. Sie wurde vom Berliner-Wassertisch.info vorbereitet und schließlich von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Kirchberg für die Piratenfraktion ausgearbeitet und beim Berliner Verfassungsgericht einge­reicht.

Ugarte Chacón hat systematisch versucht, diese Klage zu verhindern. Der Wasserpresseblog vermerkt zu den Artikeln Herrn Ugarte Chacóns:
Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an.

Diese Einschätzung teile ich. Die Organklage beruht auf einem juristischen Leitfaden, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) erstellt hat. Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde der Leitfaden zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Bund der Steuerzahler – Organisationen also, die eigene Juristen beschäftigen und ein solches Dokument bis zu einem gewissen Maß selbst beurteilen können. Herr Ugarte Chacón dagegen hat permanent versucht, den Leitfaden mit dem Argument zu diskreditieren, dass die Autoren anonym seien. Tatsächlich waren jedoch der Name der Herausgeberin und zwei weiterer Juristen bekannt. Die Herausgeberin besaß zudem einen besonderen Vertrauensvorschuss, da sie bereits schon einmal daran beteiligt war, den Wassertisch erfolgreich vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Es bestand also kein Anlass, das Dokument von vornherein und ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen. Während der Leitfaden von Personen und Institutionen präsentiert wurde, denen allesamt juristische Vorkenntnisse zugetraut werden dürfen, fiel Ugarte Chacón dadurch auf, dass er, wie der Wasserpresseblog feststellt, selbst nach einer Informationsveranstaltung am 7. November 2011 zum Leitfaden nicht weiß, worum es in dem Leitfaden und der juristischen Aufarbeitung eigentlich geht: „So verletzt nicht die »Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses« wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Dass der Leitfaden (und die Organklage der Piraten) auf die Gewinngarantie abzielte(n), war nun wirklich kein Geheimnis.
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Der Zusammenhang zwischen der von Prof. Kirchberg eingereichten Klage und dem AKJ-Leitfaden ist zudem schon im Vorfeld auf den Fraktionssitzungen der Piraten am 9.4.2013 durch ein Mitglied des INFO-Wassertischs und am 23.4.2013 durch Prof. Kirchberg selbst benannt worden. Hätte sich die Fraktion allein von Ugarte Chacón beraten lassen, wäre es nie zur Einreichung der Klage gekommen und der Wasserkonzern Veolia wäre vielleicht noch heute Anteilseigner der BWB. Zum Glück hat Ugarte Chacón in dieser Angelegenheit keinen Erfolg gehabt.

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