Abschnitt 21

 
ABSCHNITT 21
zitiert aus Ugarte Chacóns „Begründung“ für die Ordnungsmaßnahme:

In meinem Falle verstößt Frau F mit ihrem Verhalten gegen den im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland von 2012 festgeschriebenen Parteikonsens zur Schutzwürdigkeit einer kritischen Publikative der da lautet:

„Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.“ *10

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*10) Piratenpartei Deutschland, Grundsatzprogramm 2012 (2. Auflage), S. 9

KOMMENTAR SIGRUN:

Diese Behauptung kehrt erneut die wirklichen Verhältnisse um. Tatsächlich ist es Herr Ugarte Chacón, der die Schutzwürdigkeit der „kritischen Publikative“ missachtet. Der Wasser­presseblog, der als „watch-blog“ zahlreiche Artikel zur Berichterstattung über den Berliner Wasser-Volksentscheid ausgewertet hat, hat schon vor einiger Zeit zwei Artikel von Benedict Ugarte Chacón überprüft. [1] Der Beitrag trifft klare, eindeutige Aussagen, die ausführlich belegt werden. In seinem Fazit kommt er zu dem Schluss, dass Herr Ugarte Chacón mehrfach gegen den Pressekodex verstoßen hat, in dessen Präambel steht: „Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.“ [2] Durch die Manipulationen von Herr Ugarte Chacón haben seine Artikel die Aussage erhalten, dass eine juristische Aufarbeitung der Wasserverträge zwecklos sei. Den Artikel vom Wasserpresseblog bezeichnete Herr Ugarte Chacón als „Hetz-Scheiß“ [3]. Eine inhaltliche, argumentative Kritik seitens Herrn Ugarte Chacón zu dem Eintrag ist nicht bekannt. Auch hat sich Herr Ugarte Chacón bislang nicht an den Blogbetreiber gewandt. Stattdessen hat Herr Ugarte Chacón nach eigenen Angaben eine juristische Prüfung vornehmen lassen [4]. Nachdem diese offensichtlich keine Beanstan­dungen ergeben hat, ist Herr Ugarte Chacón nun dazu übergegangen, den Blogeintrag pauschal als „wirr und verschwörungstheoretisch[5] zu bezeichnen. Wer Herrn Ugarte Chacón kritisiert, muss also damit rechnen, beleidigt zu werden. Schützt man so eine „möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen„?

An dieser kleinen Episode werden zwei Dinge deutlich:

1. Herr Ugarte Chacón nutzt seinerseits die Publikative zur Desinformation zum Wasserthema, 2. geht er diffamierend gegen die „kritische Publikative“ vor, die dieses Fehlverhalten nachweist.

Die beiden Schriftstücke (die Mail über den Berliner Verteiler [6] und die wohlgemerkt – private bilaterale – Mail an T. [7]), die Herr Ugarte Chacón gegen mich aufbietet, gehen in ihren Feststellungen nicht weiter als die in dem Blogbeitrag erhobenen Vorwürfe, die Herr Ugarte Chacón nach eigenen Aussagen hat juristisch überprüfen lassen. [8]

[1] NACHWEIS: 20121111_WASSERPRESSEBLOG.
URL: http://presseblog.blogsport.de/2012/11/11/stoermanoever-eines-gewissen-benedict-ugarte-chacon/.

[2] NACHWEIS: PRESSEKODEX_PRAEAMBEL.
URL: http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html.
Hervorhebung von mir.

[3] NACHWEIS: 20130308_TWEET.
[URL: https://twitter.com/DonUgarte/status/310128755664363520].

[4] NACHWEIS: 20130308_TWEET.
[URL: https://twitter.com/DonUgarte/status/310128755664363520].

[5] NACHWEIS: Antrag Ordnungsmaßnahme S.6, Fußnote 8 im Kasten Abschnitt 10)

[6] NACHWEIS: 20120805_MAIL_VERTEILER.

[7] NACHWEIS: 20130331_THREAD.

[8] NACHWEIS: 20130308_TWEET.
[URL: https://twitter.com/DonUgarte/status/310128755664363520].

 

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