Mitte November 2013 erfahre ich rein zufällig von einem „Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen eine gewisse Sigrun F.“, den der wissenschaftliche Mitarbeiter der Piratenfraktion Benedict Ugarte Chacón gegen mich als Mitglied gestellt hat. In einem Tweet , in dem ich namentlich erwähnt werde, verweist er auf eine zehnseitige „Begründung“ für einen „Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen eine gewisse Sigrun F.“, die er auf seinem privaten Blog unter dieser Überschrift eingestellt hat. Die Veröffentlichungsform zeigt bereits, dass es Ugarte Chacón nicht darum ging, einen Beitrag zur Verbesserung der innerparteilichen Diskussionskultur zu leisten, sondern vor allem darum, als vermeintliches „Mobbing-Opfer“ eine größtmögliche Glaubwürdigkeit und Verbreitung seiner „Schmähschrift“ – wie man sie wohl mittlerweile nennen kann – zu erreichen.
[Update: Im Sept. 2014 hat Herr Ugarte Chacón die zehnseitige Begründung von seinem Blog kommentarlos gelöscht. Hier deshalb ein Download seiner „Begründung“ (Abruf 20.11.2013) und ein Screenshot der entsprechenden Blog-Seite vom 02.09.2014.]Sigrun
Nachdem ich Mitte November erfuhr, dass Hr. Ugarte Chacón per Twitter seinen Antrag für die Ordnungsmaßnahme gegen mich veröffentlicht hatte, wandte ich mich am 25. Nov. 2013 mit einer E-Mail an den Landesvorstand, in der ich mich nach dem zeitlichen Ablauf erkundigte. Ohne eine Antwort erhalten zu haben, wurde mir Mitte Dezember die förmliche Verwarnung zugestellt, unterzeichnet von der Justitiarin Katrin Kirchert. Dagegen habe ich sofort Widerspruch eingelegt und um eine Anhörung gebeten. Da der Verwarnungsbescheid jedoch keine Rechtsbehelfe enthielt, habe ich den Widerspruch an den Landesvorstand gerichtet, von dem ich die Verwarnung erhalten hatte. Obwohl ich mich am gleichen Tag per Mail als auch drei Tage später per Post an den Vorstand wandte, hat mich der Vorstand auch nicht nachträglich darüber informiert, dass eigentlich das Schiedsgericht zuständig war. In der Folge haben sowohl das Landesschiedsgericht als auch das Bundesschiedsgericht mit der Begründung der Verfristung eine inhaltliche Überprüfung nicht mehr zugelassen – ohne zu beachten, dass es lt. § 6 Abs. 1 S.3 Bundessatzung (entsprechend Art. 103 Abs. 1 GG) einen Anspruch auf rechtliches Gehör gibt. Erst unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin konnte ich erreichen, dass die Ordnungsmaßnahme geprüft und zurückgenommen wurde, weil „keine Diskreditierung“ vorlag.
Die von Benedict Ugarte Chacón vorgebrachten Vorwürfe lauten: „Frau F wählte dahingegen den Weg, mehrfach und ohne mich einzubeziehen Behauptungen über meine Person gegenüber anderen Parteimitgliedern aufzustellen und meine Qualifikationen in Frage zu stellen. Wie gezeigt, tat sie dies ohne irgendeine Art von Belegen, sondern stets auf unbewiesene Behauptungen gestützt.“ Dadurch hätte ich „gegen Werte und Grundsätze der Piratenpartei: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit sowie den innerparteilichen Konsens gegen Mobbing“ verstoßen. Diese Anschuldigung meinte er, mit Hilfe zweier E-mails belegen zu können, von denen eine bereits über ein Jahr alt war.
Da Herr Ugarte Chacón zu diesem Zeitpunkt bereits Fraktionsmitarbeiter war, musste die Bürgerinitiative davon ausgehen, dass Bemühungen für das Klagevorhaben zwecklos sein müssten. Deshalb denke ich, dass die Parteimitglieder ein Recht darauf hatten zu erfahren, dass Benedict Ugarte Chacón in Bürgerinitiativen den tatsächlichen Meinungsbildungsprozess der Piraten falsch wiedergibt und habe dies „in einer Art, die keinerlei Kennzeichen einer Diskreditierung“ (Piratenpartei, 3.10.2015, s.o.) erkennen lässt, getan.
Herr Ugarte Chacón hat – seinen Angaben auf Twitter zufolge – die Aussagen des Wasserpresseblogs juristisch prüfen lassen. Offensichtlich erfolglos. Juristische Schritte wurden nie eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist das oben abgebildete Twittergespräch zwischen @lainee42 und Ugarte Chacón zu verstehen.
Zurück bleibt die Frage, warum Herr Dr. Benedict Ugarte Chacón meinte, einen offensichtlich unbegründeten Antrag auf eine Ordnungsmaßnahme gegen mich stellen zu müssen. Die Antwort ist in seinem zehnseitigen Antrag zu finden. Seine „Begründung“ zeigt, dass er neben meiner Person vor allem auch mein von ihm so genanntes „politisches Umfeld“, nämlich den berliner-wassertisch.info, denunzieren wollte (vgl. Beispiel 1 ).
I. Vorbemerkung:
Zum mutmaßlichen Hintergrund des Agierens von Frau F möchte ich folgendes vorausschicken: Frau F ist Mitglied der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch.info“ bzw. „Berliner Wassertisch/Muskauer Straße“. Seit Herbst 2011 existieren zwei Zusammenschlüsse des Namens „Berliner Wassertisch“ – eine Initiative tagt in einem Raum am Mehringdamm, die andere in einem Raum in der Muskauer Straße. Zu der Tatsache, warum es zwei „Wassertische“ gibt, werden je nach Sichtweise unterschiedliche Gründe genannt. Meine Sichtweise habe ich in einem Artikel in der Zeitschrift der Berliner MieterGemeinschaft – dem Berliner MieterEcho – im Dezember 2011 aufgeschrieben.*1 Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, dass ich bis vor ca. 1,5 Jahren selbst in der Initiative „Wassertisch“, die sich am Mehringdamm trifft, engagiert war.
*1) http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2011/me-single/article/im-gegenstrom.html (Stand: 31. 8. 2013)
Deshalb stellte er gleich in der Vorbemerkung seines Antrags den Zusammenhang mit der Wasserprivatisierung und dem berliner-wassertisch.info her. Die Piratenfraktion hat die vom Info-Wassertisch vorbereitete Organklage gegen die Wasserverträge beim Verfassungsgericht eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt schreibt Ugarte Chacón seinen Antrag, dessen Anschuldigungen sicherlich nicht zu einem erhöhten Ansehen des berliner-wassertisch.info bei den Mitgliedern der Fraktion geführt haben wird – mit denen eigentlich gemeinsam die Klage vorangebracht werden sollte (vgl. Blog-Eintrag Delius).
Letztlich führte die Klage zwar aus verschiedenen Gründen nicht zu dem gewünschten juristischen Erfolg vor dem Verfassungsgericht, aber es war sicherlich kein Zufall, dass der letzte verbliebene Anteilseigner der BWB, der Wasserkonzern Veolia, ausgerechnet in dem Monat, in dem die Klage beim Verfassungsgericht einging, seine Meinung geändert und seinen Rückzug aus den BWB bekannt gegeben hat. Die Organklage kann also als ein großer Erfolg der Berliner Piratenpartei bei der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe betrachtet werden. Herr Ugarte Chacón hat zu diesem Erfolg sicherlich nicht beigetragen. Mit den folgenden drei Beispielen möchten ich einen Einblick in seine Vorgehensweise geben. Sie verdeutlichen nicht nur seine Methoden, sondern auch die Zwecke, die er verfolgte. Der gesamte Antrag wird auf Seite 2 detailliert kommentiert.
Drei Beispiele, die einen Einblick in die Vorgehensweise Ugarte Chacóns geben:
- Herr Ugarte Chacón denunziert fälschlicherweise den berliner-wassertisch.info, einen Shitstorm beim RBB verursacht zu haben
- Er versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren
- Er verschleiert seine Beziehungen zum berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung)
Herr Ugarte Chacón denunziert fälschlicherweise den berliner-wassertisch.info, einen Shitstorm beim RBB verursacht zu haben
Herr Ugarte Chacón sieht nicht nur sich, sondern auch „andere Akteure“ vom Wassertisch mit unsauberen Methoden verfolgt.
„Auch andere Akteure sind von dieser Art der Diffamierung durch Frau F und ihr Umfeld betroffen: Bezüglich eines Interviews eines dem Kreis um Frau F nicht genehmen Aktivisten, das dieser dem RBB-Inforadio im März gegeben hatte, soll – so behauptet es der betroffene Aktivist bislang unwidersprochen – der Kreis um Frau F massiv beim RBB gegen die Veröffentlichung des Interviews interveniert haben.„
und weiter:
Dieser Exkurs sowie die vorangehend geschilderten Aktivitäten von Frau F gegen meine Person zeigen deutlich, dass sowohl Frau F als auch ihr politisches Umfeld sich im Fall »missliebiger« Meinungsäußerungen dazu bemüßigt sehen, mit unlauteren Mitteln, falsche Tatsachenbehauptungen und sonstigen Diffamierungen gegen die Personen vorzugehen, die diese »missliebigen«, kritischen Meinungen äußern oder aufschreiben.„
Der Belastungszeuge R.
Um die Aussage zu belegen, dass das „Umfeld“ von mir – gemeint ist der berliner-wassertisch.info –, mit „unlauteren Mitteln, falsche Tatsachenbehauptungen und sonstigen Diffamierungen gegen die Personen“ vorgeht, verweist Herr Ugarte Chacón auf genau einen(!) anderen „Akteur“ – den Wasserbürger Thomas R. Dieser hat zwar die auf seinem Blog erhobene Behauptung, wir hätten beim RBB gegen ihn interveniert, nicht nachgewiesen, aber das stört Herrn Ugarte Chacón nicht, denn schließlich wäre diese „bislang unwidersprochen„.
Abgesehen davon, dass auf dem Wasserpresseblog trotz juristischer Überprüfung durch einen Anwalt von Herrn Ugarte Chacón „unwidersprochen“ zu lesen ist, dass Herr Ugarte Chacón unseriös arbeitet, stellt die Weiterverbreitung einer diffamierenden Aussage immer besondere Ansprüche an die Glaubwürdigkeit der Quelle – besonders, wenn sie die einzige (!) ist, die man anführt. Ugarte Chacón ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piratenfraktion und promovierter Politologe – man sollte bei ihm also annehmen, dass er weiß, wie man mit solchen Dingen verantwortlich umgeht und dass man nicht leichtfertig falsche Anschuldigungen verbreitet.
Wie Herr Ugarte Chacón die Glaubwürdigkeit des „Akteurs“ einschätzt, dessen Ehre er zu bewahren vorgibt, geht aus dem folgenden Twittergespräch hervor:
2013-03-31 Tweet Technixer: „@DonUgarte ist das ein filziger Klüngler?“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@Technixer das wär er gern….“
2013-03-31 Tweet Technixer: „@DonUgarte jetzt hast du mich neugierig gemacht“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@Technixer sowas gerne bilateral..;)“
2013-03-31 Tweet @BrauchC: „Könnte/sollte uns dieser Herr interessieren?“
2013-03-31 Tweet DonUgarte Chacón: „@BrauchC nö, der ist nicht euer niveau…:)“
Das klingt nicht so, als wäre Herr Ugarte Chacón sehr überzeugt von der Seriosität seines „Hauptbelastungszeugen“. An anderer Stelle bezeichnet er ihn auch als „Verschwörungstheoretiker„. Die Reserviertheit von Herrn Ugarte Chacón ist allerdings verständlich. Schließlich hat er auch schon schlechte Erfahrungen mit dessen Blog gemacht:
„Zur Person von Ugarte Chancon ließe sich noch einiges sagen, zum Beispiel zu seiner unrühmlichen Schlüsselrolle beim Untergang des Sparkassen-Volksbegehrens. Fest steht: Jede Bewegung hat ihre Spitzel, Maulwürfe und Intriganten und die Piraten wären gut beraten, genau hinzusehen, wenn sie sich in ihre Reihen holen bzw. wer aus welchen Gründen welche Personen einschleust.“
Kein Shitstorm beim RBB
Es kommt aber noch besser. Der „Akteur“ beschwert sich ja, dass wir angeblich einen Shitstorm beim RBB ausgelöst hätten, um ein Interview von ihm zu sabotieren. Das haben wir nicht getan. Wir haben aber – anlässlich Herrn Ugarte Chacóns Antrag gegen mich – beim RBB nachgefragt. Beim RBB ist jedoch von einem Shitstorm nichts bekannt. Das hätte auch unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Herr Ugarte Chacón nachrecherchieren können. Stattdessen kann man folgendes Twittergespräch zu dem betreffenden Interview lesen:
Tweets
Tatsächlich findet also der „Verschwörungstheoretiker„-Tweet von Herrn Ugarte Chacón via codingIntron den Weg zum RBB. Wenn also irgendjemand versucht hat, einen Shitstorm gegen das Interview des „Akteurs“ zu entfesseln, dann waren es nicht ich und mein „Umfeld„, sondern Herr Ugarte Chacón und sein „Umfeld“ selbst. Dieses Beispiel habe ich als erstes hier angeführt, weil es klar zeigt, dass es zu Ugarte Chacóns Methoden gehört, andere Leute mit selbstfingierten Beweisen zu denunzieren. Ein Vorgehen, das meiner Meinung schon ein Maß an destruktiver Energie und Dreistigkeit zeigt, welches das der meisten anderen Menschen übersteigt.
Herr Ugarte Chacón versucht systematisch, einen Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen für die juristische Aufarbeitung der Wasserprivatisierung zu diskreditieren
Ein anderes Beispiel für die Vorgehensweise von Herrn Ugarte Chacón ist sein Umgang mit der Organklage gegen den SPD-/CDU-Senat wegen der Wasserverträge. Die Klage allein hat vermutlich bereits durch bloße Einreichung zum Rückzug des letzten verbliebenen Wasserkonzerns beigetragen. Sie wurde vom Berliner-Wassertisch.info vorbereitet und schließlich von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Kirchberg für die Piratenfraktion ausgearbeitet und beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht.
Ugarte Chacón hat systematisch versucht, diese Klage zu verhindern. Der Wasserpresseblog vermerkt zu den Artikeln Herrn Ugarte Chacóns:
„Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an.“
Diese Einschätzung teile ich. Die Organklage beruht auf einem juristischen Leitfaden, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) erstellt hat. Der Öffentlichkeit vorgestellt wurde der Leitfaden zusammen mit der Verbraucherzentrale und dem Bund der Steuerzahler – Organisationen also, die eigene Juristen beschäftigen und ein solches Dokument bis zu einem gewissen Maß selbst beurteilen können. Herr Ugarte Chacón dagegen hat permanent versucht, den Leitfaden mit dem Argument zu diskreditieren, dass die Autoren anonym seien. Tatsächlich waren jedoch der Name der Herausgeberin und zwei weiterer Juristen bekannt. Die Herausgeberin besaß zudem einen besonderen Vertrauensvorschuss, da sie bereits schon einmal daran beteiligt war, den Wassertisch erfolgreich vor dem Verfassungsgericht zu vertreten. Es bestand also kein Anlass, das Dokument von vornherein und ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen. Während der Leitfaden von Personen und Institutionen präsentiert wurde, denen allesamt juristische Vorkenntnisse zugetraut werden dürfen, fiel Ugarte Chacón dadurch auf, dass er, wie der Wasserpresseblog feststellt, selbst nach einer Informationsveranstaltung am 7. November 2011 zum Leitfaden nicht weiß, worum es in dem Leitfaden und der juristischen Aufarbeitung eigentlich geht: „So verletzt nicht die »Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses« wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags.„ Dass der Leitfaden (und die Organklage der Piraten) auf die Gewinngarantie abzielte(n), war nun wirklich kein Geheimnis. In der öffentlich auf der Seite der Piratenfraktion zugänglichen Klageschrift schreibt Professor Kirchberg dagegen wörtlich:
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Stellenwert des juristischen Leitfadens
Tatsächlich haben sich namhafte Juristen durchaus anerkennend über den Leitfaden geäußert. Selbst der von CDU und SPD bestellte Sachverständige im Wasser-Sonderausschuss hat ihn gelobt. Nur Herr Ugarte Chacón bleibt bis heute dabei, dass er sich nicht mit Dingen beschäftigen muss, die – vermeintlich – anonym an die Öffentlichkeit „geleakt“ werden. Die offensichtliche Unkenntnis bezüglich der Organklage hat sich der wissenschaftliche Mitarbeiter der Piratenfraktion (der auch die Sitzungen des Wasser-Sonderausschusses regelmäßig besucht hat und Liquid-Feedback-Initiativen zu dem Thema eingestellt hat) bis heute bewahrt. So schreibt er in seinem Ordnungsmaßnahmen-Antrag:
„Zu den von Frau F behaupteten Äußerungen meinerseits ist folgendes anzumerken: Erstens ist meine beschriebene Aussage, die Piratenfraktion hätte sich zu keiner Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe nach dem »Leitfaden« eines »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« durchgerungen, heute so richtig wie am 5. August 2012. Die mittlerweile von der Piratenfraktion eingereichte Organklage geht auf den Schriftsatz von Dr. Kirchberg zurück, der diesen im April 2013 der Fraktion vorstellte und anschließend von dieser mit der Vertretung vor dem Landesverfassungsgericht beauftragt wurde.*2 Der »Leitfaden« des »Arbeitskreises unabhängiger Juristen« spielt in diesem Verfahren keine Rolle.“
„Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom »Arbeitskreis unabhängiger Juristen« erstellten »Juristischen Leitfaden« zum Thema »Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung« an. Die dortigen Ausführungen sind nach Meinung der Antragstellerin auch nicht durch das hierzu auf Veranlassung des Sonderausschusses »Wasserverträge« beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst eingeholte Gutachten entkräftet worden.“ Die Aussage von Professor Kirchberg ist ein eindeutiger Beleg für die Qualität des Leitfadens und lassen Ugarte Chacóns weiterhin vorgetragene, falsche Behauptungen schon fast irrational erscheinen.
Herr Ugarte Chacón verschleiert seine Beziehungen zum berliner-wassertisch.net um die „SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung)
Herr Ugarte Chacón weist in der Vorbemerkung zur Begründung seines Antrags darauf hin, dass er seinerseits „bis vor ca. 1,5 Jahren selbst in der Initiative ,Wassertisch‘, die sich am Mehringdamm trifft tätig war“. Im Antragstext ergänzt er jedoch, dass er auch aktuell Mitglied im Berliner Wassertisch e.V. sei, der vom NET-Wassertisch gegründet wurde. Allerdings schränkt er gleich ein: „Besagter Verein wurde nicht ,vom Berliner Wassertisch Mehringdamm […] gegründet‘, sondern von seinen sieben Gründungsmitgliedern, die darüber hinaus Mitglieder der Bürgerinitiative sind. Der mittlerweile gemeinnützige Verein agiert satzungsgemäß unabhängig von anderen Gruppen und/oder Initiativen, demnach auch unabhängig vom ,Berliner Wassertisch/Mehringdamm’. Sollte es nun, wie von Frau F unbelegter Weise behauptet, dazu gekommen sein, dass der ,Berliner Wassertisch/Mehringdamm’ irgendwelche Veranstaltungen des Personenkreises um Frau F diskreditiert haben sollte, so ist dies erstens nicht mit dem Verein ,Berliner Wassertisch e. V.‘ in Verbindung zu bringen und zweitens schon gar nicht mit meiner Person.“
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Seit Oktober 2011 gibt es aufgrund einer Spaltung zwei Wassertischgruppen: den berliner-wassertisch.INFO, bei dem ich Mitglied bin, und den berliner-Wassertisch.NET. Es ist zwar etwas verwirrend, aber der NET-Wassertisch um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung, am 8.11.2013 ) führt ebenfalls den Namen Berliner Wassertisch. Anders als Herr Ugarte Chacón darstellt, sind sowohl er als auch sein Verein durchaus mit dem „SPD-Wassertisch“ verbunden. Die Gründung des Vereins wurde auf dem Plenum des Net-Wassertischs beschlossen. Auch der Terminplan des Tagungsortes beweist das Gegenteil. Zudem hat der Verein die Gelder des Net-Wassertischs übernommen. Auch jetzt noch werden Spendengelder für den „SPD-Wassertisch“ auf dem Vereinskonto gesammelt. Dass der Verein Berliner Wassertisch e.V., bei dem Herr Ugarte Chacón Mitglied ist, nichts mit der Initiative Berliner Wassertisch.net zu tun haben soll, widerspricht nicht nur jeder Lebenserfahrung, sondern auch den Tatsachen. Auch die persönliche Distanz ist offensichtlich nicht so radikal wie Ugarte Chacón vorgibt. Eine Sprecherin aus dem Sprecherteam des „SPD-Wassertischs“ bezeichnete Ugarte Chacón auf einer Veranstaltung 2013 in Stuttgart als «ihren Mann bei den Piraten».
- Er möchte sich als unabhängig präsentieren, um den Vorwürfen gegen mich und „mein Umfeld“ mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.
- Der „SPD-Wassertisch“ hat ebenfalls gegen die Organklage agiert. Noch am 14. April 2013, also einen Tag vor der Beauftragung der Organklageerstellung an Professor Kirchberg, hat der NET-Wassertisch in einer E-Mail an die Abgeordneten der Piratenfraktion – mit cc: an die private E-Mail-Adresse von Ugarte Chacón – von der Klage abgeraten. (Faksimile der Mail)
Dr. Benedict Ugarte Chacón hat mir vorgeworfen, dass ich seinen Ruf diskreditieren würde, obwohl ich keine wahrheitswidrigen Unterstellungen gemacht habe, sondern nur irreführende Aussagen von ihm aufgegriffen und „sachorientiert und mit Nachweisen“ (Piratenpartei 3.10.2015) bekannt gemacht habe. Das zuständige Gremium der Piratenpartei schreibt sogar: „Sofern man aus der höflich formulierten E-Mail überhaupt eine Kritik erkennen kann, ist diese sachorientiert und mit Nachweisen belegt.“ Anhand der obigen Beispiele sollte deutlich geworden sein, dass es das angebliche „Mobbing“-Opfer Benedict Ugarte Chacón ist, der gezielt mit Halbwahrheiten, Denunziationen, Diskreditierungen und Desinformation arbeitet. Seine Vorwürfe treffen vor allem auf ihn selbst zu.
Bedenklich empfinde ich auch den Umstand, dass er dabei die Parteigerichtsbarkeit der Piraten instrumentalisieren konnte. Da sich seine Vorgehensweise schon mit wenigen Recherchen aufdecken lässt, vertraute er anscheinend darauf, dass seine Behauptungen nicht überprüft werden würden. Offensichtlich hat sich auch der damalige Landesvorstand zu sehr darauf verlassen, dass der wissenschaftliche Referent der Berliner Piratenfraktion, Herr Ugarte Chacón, keine unlauteren Mittel einsetzt. Ich hoffe, dass solche Praktiken in Zukunft verhindert werden. Gerade eine Transparenz-Partei muss verhindern, dass auf pure Denunziation hin und ohne jede Anhörung und Rechtsbehelfsbelehrung Ordnungsmaßnahmen gegen ein Parteimitglied ergriffen werden können.
Seine schrägen Mittel hat Ugarte Chacón eingesetzt, um seine eigenen politische Interessen durchzusetzen. Ugarte Chacón hat bereits, bevor er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piratenpartei wurde, versucht, die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge zu behindern. Diese Absicht hat er aus der Piratenfraktion heraus weiterverfolgt, als die Fraktion schon längst die Organklage beschlossen hatte. Damit hat er meiner Ansicht nach eindeutig die Interessen der Piratenpartei verletzt. Ob er sich damit qualifiziert hat, die Aufklärung im BER-Ausschuss zu befördern, wage ich zu bezweifeln.
Wenn die Piraten bei der nächsten Wahl nicht ins Abgeordnetenhaus gewählt werden, dann liegt dies meiner Meinung nach auch daran, dass Leute wie Ugarte Chacón das Ansehen der Partei schädigen und die Fraktion nicht in der Lage oder willens ist, wirksam gegen solche Aktivitäten vorzugehen.